Webspace- und Domain-Inhaberschaft
Aus rechtlichen Gründen unterscheidet one.com zwischen der Webspace- und der Domain-Inhaberschaft. Die Begriffe werden Ihnen beispielsweise bei der Aktualisierung von Kontaktdaten oder bei Inhaberwechseln begegnen.
Webspace
- Der Webspace-Inhaber ist unser unmittelbarer Vertragspartner.
- An ihn werden alle Rechnungen übermittelt.
- Er hat Zugriff auf das Kontrollpanel und kann den Webspace frei bespielen.
- Er kann das Vertragsverhältnis zu one.com fristgerecht kündigen.
Domain
- Der Domain-Inhaber besitzt die Internetadresse als solche.
- one.com verwaltet die Domain in seinem Auftrag bei der zentralen Domainvergabestelle.
- Soll die Domain zu einem anderen Anbieter übertragen werden, übermitteln wir den Umzugscode (Auth-ID) an die E-Mail-Adresse des Domain-Inhabers.
- Er kann den Umzug jederzeit veranlassen, unabhängig von der Webspace-Vertragslaufzeit.
In der Regel empfehlen wir, beide Inhaberschafts-Ebenen identisch zu belassen, um Irritationen zu vermeiden. In manchen Fällen kann jedoch eine Trennung sinnvoll sein.
- Ein Beispiel
- Sie besitzen eine Domain, möchten jedoch, dass sich eine Webdesign-Agentur mit der Gestaltung und den Vertragsmodalitäten befasst. Sie können die Webspace-Inhaberschaft auf die Webdesign-Agentur übertragen, damit sie diesen Aufgaben nachgehen kann. Die Domain-Inhaberschaft verbleibt bei Ihnen, damit Sie die Adresse ggf. im Streitfall abziehen können.
Siehe auch: